Melde- und Kontaktwege in Bayern
Stand der Angaben: 31.08.2026. Kontaktdaten und Fristen bitte vor Nutzung prüfen.
Die erste Stunde: was Sie bei einem Verdacht tun
Gerät vom Netz trennen, nicht ausschalten: WLAN deaktivieren, Netzwerkkabel ziehen. Ausschalten vernichtet Spuren, die der Forensiker braucht, und kann Systeme zusätzlich beschädigen.
Melden: interne verantwortliche Person und IT-Dienstleister anrufen (Notfallnummer, nicht die allgemeine Hotline). Lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig.
Nichts löschen, nichts bezahlen, nichts antworten: keine Kommunikation mit Erpressern ohne Abstimmung mit Versicherer, Rechtsbeistand und Polizei. BSI und Strafverfolgungsbehörden raten von Lösegeldzahlungen ab; Zahlungen an sanktionierte Gruppen können strafbar sein.
Datenschutzbeauftragten einbinden: Die 72-Stunden-Frist für die Meldung an das BayLDA läuft ab Kenntnis.
Versicherer anrufen: Die Hotline aus der Police vermittelt in der Regel Forensik und Krisenberatung; die Meldung ist Voraussetzung für die Leistung.
Passwörter erst von einem sauberen Gerät ändern: Sonst liest der Angreifer das neue Passwort gleich mit. Bei Microsoft 365 zusätzlich Sitzungen beenden und MFA-Methoden prüfen (siehe 2.1).
ZAC anrufen: Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime berät auch, wenn Sie noch keine Anzeige erstatten wollen.
Dokumentieren: Uhrzeit, wer was beobachtet und getan hat, Screenshots, Erpresserschreiben aufbewahren. Das Protokoll brauchen Sie für Versicherer, Aufsichtsbehörde und Prüfer.
Kontakte
Tragen Sie die Kontakte in Ihre Notfallkarte und Ihren Notfallplan ein und ergänzen Sie die internen Nummern.
| Anlass | Stelle | Kontakt | Frist oder Hinweis |
|---|---|---|---|
| Datenschutzverletzung (Art. 33 DSGVO) | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Ansbach | Online-Meldeformular: lda.bayern.de/de/datenpanne.htmlTelefon 0981 180093-0poststelle@lda.bayern.de | 72 Stunden ab Kenntnis; vorläufige Meldung mit Nachmeldung möglich; Betroffene bei hohem Risiko benachrichtigen (Art. 34) |
| Strafanzeige, Beratung bei Cyberangriffen | Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beim Bayerischen Landeskriminalamt | Telefon 089 1212-3300zac@polizei.bayern.deOnline: zac-formular.polizei.bayern.deIm akuten Notfall: 110 | Zuständig für alle bayerischen Unternehmen, Verbände und Behörden; berät auch ohne Anzeige |
| Meldung nach NIS2 (nur betroffene Einrichtungen) | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | Meldeportal: mip2.bsi.bund.deRegistrierung: portal.bsi.bund.de | Erstmeldung 24 Stunden, Folgemeldung 72 Stunden, Abschlussbericht ein Monat |
| Verdacht auf Spionage oder Sabotage durch staatliche Akteure | Cyber-Allianz-Zentrum Bayern (CAZ) beim Landesamt für Verfassungsschutz | Telefon 089 31201-222caz@lfv.bayern.de | Vertrauliche Beratung, keine Strafverfolgungsbehörde |
| Versicherungsfall | Ihr Cyberversicherer | Hotline laut Police (in die Notfallkarte eintragen) | Unverzüglich; Obliegenheit aus dem Vertrag |
| Zahlungsbetrug | Ihre Hausbank | Betreuer und Sperrnummer der Bank | Sofort; Rückruf und Rückbuchung nur in den ersten Stunden aussichtsreich |
| Technische Hilfe | Ihr IT-Dienstleister, Ihr ERP-Anbieter | Notfallnummern laut Vertrag (in die Notfallkarte eintragen) | Reaktionszeit laut Vertrag (M2) |
| Fragen zur Arbeitshilfe, Vermittlung, Vorlagen | VdW Bayern Digital Solutions GmbH | Christian Fischer, Geschäftsführerchristian.fischer@vdwbayern.deMobil 0171 2181213 | Keine Notfallstelle; Beratung und Einordnung |
Quelle: Ergänzungsblatt Bayern zur GdW-Arbeitshilfe 102, Kapitel 5, Stand 31.08.2026. Wörtlich übernommen.
